Abfallentsorgung
In Liechtenstein müssen Abfallsäcke, Sperrgut, Bündel oder andere Behältnisse mit Gebührenmarken versehen werden. Die Gebührenmarken sind in den meisten Lebensmittelgeschäften erhältlich. Sie können auch für Sperrgut, Bündel oder andere Behältnisse verwendet werden. Das Sperrgut darf maximal 180 x 60 x 60 cm gross sein und maximal 30 kg wiegen. Pro 35 Liter oder 5 kg ist eine Kehrichtmarke à 35 l erforderlich (maximal 6 Marken).
Damit der Grün- und Kehrricht-Abfall abgeholt wird, muss die Bereitstellung zeitgerecht erfolgen:
- Kehrrichtabfuhr ab 05.00 Uhr in der Früh
- Grünabfuhr ab 06.00 Uhr in der Früh
Die korrekte und reibungslose Entsorgung des Abfalls erfolgt in unterschiedlichen Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde Vaduz.