Einwohnerdienste
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Einwohnerdienste führen und aktualisieren das Einwohnerregister und erstellen dazu entsprechende Statistiken. Sie sind Meldestelle bei Zu-, Weg- und Umzug sowie Anlaufstelle für die Abgabe von Wohnsitzbestätigungen und Lebensbestätigungen. Die Abteilung arbeitet eng mit den Finanz- und Steuerdiensten sowie dem Zivilstandsamt zusammen.
Zuzug
Der Zuzug in die Gemeinde ist meldepflichtig. Die persönliche Anmeldung nimmt die Abteilung Einwohnerdienste entgegen.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss die Adressänderung der Abteilung Einwohnerdienste gemeldet werden.
Umzug in eine andere Gemeinde Liechtensteins
Eine Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde muss erfolgen.
Wegzug aus Liechtenstein
Mindestens acht Tage vor dem Wegzug aus Liechtenstein muss die Abmeldung bei der alten Wohngemeinde erfolgen.
Aufenthaltsbestimmungen für Staatsbürger aus dem Ausland
Auskünfte direkt beim Ausländer- und Passamt, +423 236 61 41.
Informationen für die Wohnsitznahme in Liechtenstein können ebenfalls unter der Seite des Ausländer- und Passamts abgerufen werden.
Öffnungszeiten
Empfang, Steuerdienste, Einwohnerdienste
Montag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Bauverwaltung / Rathaus / Fundbüro
Montag – Freitag 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung