Gemeindepolizei
Der Bürgermeister ist laut Gemeindegesetz für Ruhe, Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde zuständig und trifft die dafür erforderlichen Anordnungen. Sie steht der örtlichen Polizei vor, die zwei Gemeindepolizisten umfasst. Ausserdem wurden Wachpersonen der Firma „Securitas (Liechtenstein) AG“ mit gemeindepolizeilichen Aufgaben betraut. Sie sind vorwiegend an Wochenenden und abends im Dienst und für die Nachtruhe zuständig.
Aufgabenfelder
- Verkehrsregelung und Beratung in Verkehrsfragen
- Patrouillentätigkeit, Kontrollen
- Planung der Verkehrsmassnahmen bei Baustellen und Veranstaltungen
- Aufrechterhaltung der Nachtruhe
- Schulwegsicherung, Betreuung des Pedibus-Lotsendienstes
- Verwaltung und Verwahrung gestohlener oder herrenloser Zweiräder
- Hausbeglaubigungen nach vorheriger Terminvereinbarung