Todesfall
Der Verlust eines nahestehenden Menschen schmerzt. Als kleine Hilfestellung gibt es hier eine kurze Zusammenfassung der nach dem Todesfall notwendigen Schritte.
- Ausstellung Todesschein durch den Arzt
- Meldung des Todesfalls beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt
- Kontakt mit einem Bestattungsinstitut
- Todesmeldung wird durch das Pfarramt an die Gemeindekanzlei weitergeleitet
- Beerdigung auf dem Friedhof Vaduz, davor Meldung an den Werkbetrieb (+423 238 29 20) der Gemeinde
- Absprache mit dem Pfarramt zu Rosenkranz, Abendmesse, Gedächtnismesse, Trauergottesdienst, Urnenbeisetzung etc.
- Werkbetrieb organisiert und bereitet die Erdbestattung / Urnenbeisetzung vor
Kontakte
Pfarramt Vaduz
+423 232 36 16
www.pfarrei-vaduz.li
Evangelische Kirche im Fürstentum Liechtenstein
+423 232 21 42
www.kirchefl.li
Evangelisch-lutherische Kirche im Fürstentum Liechtenstein
+423 232 25 15
+423 232 81 61 (Fax)
www.luth-kirche.li
Werkbetrieb
+423 238 29 20
Kostenregelung
Bei Bestattungen auf dem Friedhof Vaduz übernimmt die Gemeinde Vaduz folgende Kosten:
- Graböffnung und Grabschliessung
- Mithilfe bei der Überführung des Sarges vom Leichenwagen in die Friedhofskapelle
- Aufhebung der Grabstätte nach Beendigung der vorgegebenen Grabesruhe
Die Kosten für alle anderen Leistungen, für die in der Regel die Dienste des Bestattungsinstituts in Anspruch genommen werden, sind von den Angehörigen zu tragen.
Sternenkinder
Auf dem Friedhof Vaduz gibt es auf einer Blumenwiese ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder.