Erwachsene
Mit 18 Jahren ist die Volljährigkeit erreicht. Damit dürfen junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner Verträge unterschreiben, Auto fahren lernen sowie abstimmen und wählen.
Mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres beginnt die Steuerpflicht
Eheschliessung / Eingetragene Partnerschaft
Arbeit / Weiterbildung
Wohnen und Bauen