Vadoz macht fit
Mit der Aktion „Vadoz macht fit“ unterstützt die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner mit finanziellen Beiträgen für körperliche Aktivitäten.
Voraussetzungen und Richtlinien
- Unterstützt werden Dienstleistungen aus Liechtenstein, wie Beiträge für Saisonkarten, Saisonabonnemente oder Mitgliederbeiträge für Fitness-Studios, Sportvereine oder Bewegungs- und Sportkurse.
- Belege, Abonnemente oder Rechnungen müssen den Namen der bezugsberechtigten Person enthalten.
- Bezugsberechtigt sind Personen ab 3 Jahren, welche die sportliche Tätigkeit selbst ausüben können und ihren Wohnsitz in Vaduz haben.
- Pro Person ist nur eine Auszahlung/Vergütung pro Jahr im Höchstbetrag von CHF 150.00 möglich. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Belege gesammelt einzureichen.
- Rückerstattet werden Kosten aus dem laufenden Jahr, wobei das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist. Kosten aus dem Vorjahr müssen bis spätestens 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
- Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Auszahlung auf ein Konto des/r Erziehungsberechtigten.
- Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf liechtensteinische oder Schweizer Bankkonten.
- Barauszahlungen sind nicht möglich sowie auch keine Auszahlungen auf Gemeinschaftskonten.
- Die Auszahlung erfolgt jeweils spätestens bis Ende des Folgemonats.
Downloads
Vadoz macht fit
Provisorische Berechnung
{{beneficiaryTypeLabels.beneficiary.plural}}
{{form.beneficiaries.length}}
Gesamtbetrag
CHF {{showFloat(totalRequestAmount)}}
Geförderter Betrag
CHF {{showFloat(maxRequestAmount)}}
{{messages.error}}