Vadoz lebt Kultur
Mit der Aktion „Vadoz lebt Kultur“ unterstützt die Gemeinde die Einwohnerinnen und Einwohner mit finanziellen Beiträgen für kulturelle Aktivitäten.
Voraussetzungen und Richtlinien
- Unterstützt werden Dienstleistungen aus Liechtenstein, wie Beiträge für Musik- und Kunstunterricht sowie entsprechende Kurse oder Mitgliederbeiträge für Vereine aus den Bereichen Kunst und Kultur. Nicht unterstützt werden die Kosten für Besuche von Kunst- und Kultureinrichtungen sowie der Erwerb von Kunst- und Kulturgütern.
- Belege, Abonnemente oder Rechnungen müssen den Namen der bezugsberechtigten Person enthalten.
- Bezugsberechtigt sind Personen ab 3 Jahren, die ihren Wohnsitz in Vaduz haben.
- Pro Person ist nur eine Auszahlung/Vergütung pro Jahr im Höchstbetrag von CHF 150.00 möglich. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Belege gesammelt einzureichen.
- Rückerstattet werden Kosten aus dem laufenden Jahr, wobei das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist. Kosten aus dem Vorjahr müssen bis spätestens 15. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
- Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Auszahlung auf ein Konto des/r Erziehungsberechtigten.
- Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf liechtensteinische oder schweizerische Bankkonten.
- Barauszahlungen sind nicht möglich sowie auch keine Auszahlungen auf Gemeinschaftskonten.
- Die Auszahlung erfolgt jeweils spätestens bis Ende des Folgemonats.
Downloads
Vadoz lebt Kultur
Provisorische Berechnung
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