Wichtige Informationen zur Steuererklärung 2023
Die Steuererklärung ist samt Beilagen bis zum 26. April 2024 bei den Steuerdiensten der Gemeinde einzureichen. Wer keine Steuerunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Formulare benötigt, wird gebeten, sich umgehend bei den Steuerdiensten zu melden.
Wir weisen darauf hin, dass es Pflicht jeder bzw. jedes Steuerpflichtigen ist, ihre bzw. seine Steuererklärung selbst auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Selbstverständlich sind die Angestellten der Steuerdienste jederzeit gerne bereit, bei Fragen entsprechende Hilfestellung zu leisten.
Elektronische Steuererklärung
Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung mittels eTax zu bearbeiten. Die mit eTax erstellte Steuererklärung inkl. Beilagen kann auch elektronisch eingereicht werden.
Die Anleitung und die Software finden Sie unter www.steuererklaerung.llv.li.
Wichtige Hinweise zur Deklaration
Massgebend sind die Vermögenswerte (Grundeigentum, Bankkontoauszüge, Wertschriftendepot etc.) zu Beginn der Steuerpflicht, das heisst per 1. Januar 2023. Dies entspricht den Kontoauszügen per 31.12.2022. Die Bank- und Wertschriftenkonten sind detailliert im Hilfsformular A1 aufzuführen.
Steueranrechnungen von ausländischen Quellensteuern – nur auf Antrag
Die Anträge zur Gewährung einer Quellensteueranrechnung sind unter www.llv.li/onlineschalter abrufbar. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und die entsprechenden Belege sind beizulegen.
Fristerstreckungen
Das Gesuch zur Verlängerung der Einreichungsfrist ist schriftlich, spätestens bis zum Abgabetermin der Steuererklärung zu stellen. Die Fristerstreckung von mehr als einem Monat setzt eine Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer voraus. Unser Onlineformular finden Sie hier.
Hilfsformular E – NEU
Die Steuererklärung wurde um das Hilfsformular E ergänzt, was die Deklaration der Immobilien erleichtert.
Öffnungszeiten Steuerdienste
Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.30 Uhr sowie 13.30 bis 17.00 Uhr