Wichtige Informationen zur Steuererklärung 2020
Die Gemeinde Vaduz weist darauf hin, dass es Pflicht jeder bzw. jedes Steuerpflichtigen ist, ihre bzw. seine Steuererklärung selbst auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Selbstverständlich sind die Angestellten der Steuerdienste jederzeit gerne bereit, bei Fragen entsprechende Hilfestellung zu leisten.
Wichtige Hinweise zur Deklaration
Massgebend sind die Vermögenswerte (Grundeigentum, Bankkontoauszüge, Wertschriftendepot etc.) bei Beginn der Steuerpflicht, das heisst per 1. Januar 2020. Dies entspricht den Kontoauszügen per 31.12.2019! Die Bank- und Wertschriftenkonten sind detailliert im Hilfsformular A1 aufzuführen.
Aus- und Weiterbildungskosten
Die Ausbildungskosten betreffend Kinder und die Kosten der berufsorientierten Aus-und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten sind im Hilfsformular A3 integriert.
Elektronische Steuererklärung
Die elektronische Steuererklärung bietet viele Vorteile, wie z.B. automatische Berechnungen, Datenübertragungen, Plausibilitätskontrollen, Berechnung der Steuern. Das Programm kann im Internet unter www.steuererklaerung.llv.li kostenlos heruntergeladen werden.
Fristerstreckungen
Auf ein begründetes schriftliches Gesuch kann die Einreichungsfrist um höchstens fünf Monate verlängert werden. Das Gesuch muss vor Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist gestellt werden. Die Fristerstreckung von mehr als einem Monat setzt eine Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer voraus.
Corona-Massnahmen
Wir bitten Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeitenden, Besuche in der Verwaltung auf das Allernötigste zu beschränken. Bitte geben Sie Steuererklärungen nicht persönlich am Schalter ab, sondern senden Sie sie uns per Post zu oder werfen Sie sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten nördlicher Seite des Rathauses.