Verfügung Strassenausbau Rheindamm
Im April 2021 hat der Gemeinderat Vaduz beschlossen, den Rheindamm von der Lochgass bis zur Lettstrasse für den motorisierten Individualverkehr auszubauen und die Hauptradroute auf den Binnenkanal zu verlegen. Die Stimmbevölkerung hat diesen Beschluss in einer Referendumsabstimmung vom 3. Oktober 2021 bestätigt. Im März 2025 wurde der Gemeinde Vaduz eine Verfügung des Amtes für Umwelt (AU) zugestellt, die dieses Bauvorhaben ablehnt.
Nachdem eine Planungsstudie für das Bauprojekt Ausbau Lochgass Rheindamm/Lettstrasse erstellt wurde, beauftragte der Gemeinderat die Abteilung Tiefbau mit der Einleitung des Eingriffsverfahrens gemäss Naturschutzgesetz und der Ausarbeitung eines entsprechenden Bauprojektes. Im Mai 2024 beantragte die Gemeinde beim Amt für Umwelt die Durchführung des Eingriffsverfahrens für das geplante Bauprojekt „Lochgass – Binnenkanal bis Binnendamm und Lettstrasse“. Im Anschluss erfolgten unterschiedliche Gespräche und Schreiben zwischen dem Amt für Umwelt und der Gemeinde Vaduz in dieser Sache.
Im März 2025 wurde der Gemeinde Vaduz schliesslich vom Amt für Umwelt eine Verfügung zugestellt. In dieser lehnt das AU den geplanten Strassenbau ab, mit der Begründung, dass für diesen Eingriff in Natur und Landschaft kein überwiegendes öffentliches Interesse am Strassenausbau im Bereich Lochgass und Rheindamm vorliegt. Gegen diese Verfügung hat die Gemeinde Vaduz Beschwerde eingelegt. Nun liegt der Fall bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten.