Steuererklärung 2024
Die Steuererklärung ist samt Beilagen bis zum 25. April 2025 bei den Steuerdiensten der Gemeinde einzureichen. Wer bis zum 15. März 2025 keine Steuerunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Formulare benötigt, wird gebeten, sich umgehend bei den Steuerdiensten zu melden.
Wir weisen darauf hin, dass es Pflicht jeder steuerpflichtigen Person ist, die Steuererklärung selbst auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Die Wegleitung erleichtert das richtige Ausfüllen der Steuererklärung. Selbstverständlich sind die Angestellten der Steuerdienste jederzeit gerne bereit, bei Fragen entsprechende Hilfestellung zu leisten.
Elektronische Steuererklärung
Wir empfehlen, die Steuererklärung mittels eTax zu bearbeiten. Das Programm «eTax» bietet viele Vorteile. Die mit eTax erstellte Steuererklärung inkl. Beilagen kann auch elektronisch eingereicht werden. Die Anleitung und die Software finden Sie unter www.steuererklaerung.llv.li.
Vermögensdeklaration – Stand 1. Januar 2024
Für die Ermittlung des Vermögens (Grundeigentum, Bankkontoauszüge, Wertschriftendepot etc.) ist der Wert der einzelnen Vermögensteile zu Beginn des Jahres, d.h. per 1. Januar 2024 oder zu Beginn der Steuerpflicht (bei Zuzug) massgebend.
Steueranrechnungen von ausländischen Quellensteuern – Antrag ist beizulegen
Steueranrechnungen auf Vermögenserträge und Erwerbseinkommen aufgrund eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens werden nur auf Antrag vorgenommen. Die Anträge sind unter www.llv.li – Onlineschalter (Stichwort: Steueranrechnung) abrufbar.
Fristerstreckungen
Das Gesuch zur Verlängerung der Einreichungsfrist ist schriftlich, spätestens bis zum Abgabetermin der Steuererklärung zu stellen. Die Fristerstreckung von mehr als einem Monat setzt eine Vorauszahlung von 80 Prozent der Vorjahressteuer voraus. Das Onlineformular finden Sie unter: www.vaduz.li/politik-verwaltung/verwaltung/bereiche/steuerdienste
Hilfsformular E – Neu- und Erweiterungsbauten
Im Steuerjahr getätigte werterhaltende und wertvermehrende Investitionen an bestehenden Gebäuden sind im Umfang von 80 Prozent der Baukosten per 1. Januar 2024 zu deklarieren (Hilfsformular E).
Öffnungszeiten Steuerdienste
Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr