Steuererklärung 2021
Die Steuererklärung ist samt Beilagen bis zum 22. April 2022 bei den Steuerdiensten der Gemeinde einzureichen. Wer keine Steuerunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Formulare benötigt, wird gebeten, sich umgehend bei den Steuerdiensten zu melden.
Die Gemeinde Vaduz weist darauf hin, dass es Pflicht jeder bzw. jedes Steuerpflichtigen ist, ihre bzw. seine Steuererklärung selbst auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Selbstverständlich sind die Angestellten der Steuerdienste jederzeit gerne bereit, bei Fragen entsprechende Hilfestellung zu leisten.
Elektronische Steuererklärung
Die elektronische Steuererklärung bietet viele Vorteile, wie z.B. automatische Berechnungen, Datenübertragungen, Plausibilitätskontrollen, Berechnung der Steuern. Das Programm kann im Internet unter www.steuererklaerung.llv.li kostenlos heruntergeladen werden.
Wichtige Hinweise zur Deklaration
Massgebend sind die Vermögenswerte (Grundeigentum, Bankkontoauszüge, Wertschriftendepot etc.) bei Beginn der Steuerpflicht, das heisst per 1. Januar 2021. Dies entspricht den Kontoauszügen per 31.12.2020. Die Bank- und Wertschriftenkonten sind detailliert im Hilfsformular A1 aufzuführen.
Aus- und Weiterbildungskosten
Die Ausbildungskosten betreffend Kinder und die Kosten der berufsorientierten Aus-und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten sind im Hilfsformular A3 integriert.
Steueranrechnungen von ausländischen Quellensteuern – nur auf Antrag
Die Anträge zur Gewährung einer Quellensteueranrechnung sind unter www.llv.li abrufbar. Der Antrag ist detailliert auszufüllen und die entsprechenden Belege sind beizulegen.
Fristerstreckungen
Auf ein begründetes schriftliches Gesuch kann die Einreichungsfrist um höchstens fünf Monate verlängert werden. Das Gesuch muss vor Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist gestellt werden. Die Fristerstreckung von mehr als einem Monat setzt eine Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer voraus.
Öffnungszeiten Steuerdienste
Montag bis Freitag:
08.00 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr