Landgasthof Mühle
Seit April 2018 ist die Gemeinde Vaduz Eigentümerin der Liegenschaft „Landgasthof Mühle“. Der Gemeinderat hat das Grundstück damals im Rahmen des vorsorglichen Landerwerbes und zur Arrondierung mit dem südlichen Nachbargrundstück erworben. Ursprünglich war vorgesehen, den Landgasthof von einem neuen Pächter in einer Zwischennutzung weiterführen zu lassen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die Bausubstanz der gesamten Liegenschaft eingehend geprüft. Dies mit dem Ergebnis, dass für eine sowohl kurzfristige als auch längerfristige Nutzung des Gebäudes als Restaurant mit und ohne Hotel eine vollumfängliche Sanierung notwendig wäre. Auch bei einer reduzierten Nutzungsvariante wäre dadurch ein Investitionsbedarf von mindestens CHF 5.1 Millionen bis zu CHF 7.4 Millionen erforderlich geworden. Fachplaner haben die Bausubstanz, die Elektroinstallationen, Sanitäranlagen und die Lüftung eingehend geprüft sowie Brandschutz und Behindertengerechtigkeit abgeklärt und konnten auf Basis von fundierten Recherchen diese Kostenschätzung abgeben. Zudem wurde in dieser Phase auch verschiedenste Verpachtungsmodelle (Restaurant mit Büronutzung etc.) geprüft.
Im Rahmen dieser Kostenspanne würden sich somit auch die Umsetzung des nicht zustande gekommenen Referendums betreffend Erhalt des Landgasthauses Mühle mit Restaurantbetrieb sowie das laut Gemeinderat unzulässige Initiativbegehren bewegen.
Arbeitsgruppe wurde eingesetzt
Im Mai 2019 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die verschiedene Möglichkeiten prüfte, um die Liegenschaft zu erhalten und einer Zwischennutzung zuzuführen. Nach Gesprächen und Besichtigungen mit der Stiftung OJA – Offene Jugendarbeit Liechtenstein und dem Verein aha – Jugendinformation Liechtenstein wurde eine weitere Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Kostenschätzung für die Adaptierung in einen Jugendtreffpunkt ergab eine Investitionssumme von mindestens CHF 3.1 Millionen für eine Minimalsanierung oder eine Investition von CHF 4.7 Millionen für eine nachhaltige Sanierung. Diese Kostenspanne wiederum kann für den Vorschlag einer Einwohnerin, ein Kreativitäts- und Veranstaltungszentrum zu realisieren, herangezogen werden.
Keine Verhältnismässigkeit gegeben
Der Gemeinderat erkannte aus Gründen der Verhältnismässigkeit keine Grundlage mehr, an einer Sanierung oder Umnutzung der Liegenschaft Landgasthaus Mühle festzuhalten. Deshalb wurde der Arbeitsgruppe der Auftrag erteilt, die Kosten für einen Rückbau sowie eine zweckmässige Zwischennutzung des Areals zu erarbeiten. Dabei herausgekommen ist die Empfehlung, nach dem Rückbau eine Grünfläche als Zwischennutzung anzulegen. Für den Rückbau und die Grünfläche wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. August 2020 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1'265'000.00 gesprochen.
Referendums- und Initiativbegehren
Wie bereits bekannt, wurde ein Referendumsbegehren gegen den Rückbau des Landgasthofes Mühle eingebracht, welches aufgrund der zu geringen Anzahl an Unterstützungserklärungen nicht zustande gekommen ist. Bereits wenige Tage nach dem Beschluss des Gemeinderates im August 2020 zum Rückbau der Liegenschaft hat ein Gespräch zwischen der Initiantin des Referendums und dem Bürgermeister stattgefunden. In diesem Gespräch wurden der Initiantin die gesetzliche Vorgehensweise erörtert und die relevanten Gesetzestexte übergeben. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass die Fristen erst nach der Verabschiedung des Gemeinderatsprotokolls in rund anderthalb Wochen, sprich am 2. September 2020, zu laufen beginnen. Mit Schreiben vom 15. September 2020 hat die Initiantin gemäss dem Gemeindegesetz das Referendumsbegehren angemeldet und der Gemeinderat hat die Zulässigkeit umgehend festgestellt.
Aufgrund des Nichtzustandekommens des Referendumsbegehrens hat die Initiantin ein Initiativbegehren eingebracht, das vom Gemeinderat basierend auf einer rechtlichen Abklärung als ungültig eingestuft wurde. Verschiedentlich wird geäussert, dass der Beschluss des Gemeinderates im Rahmen einer Abstimmung den Stimmberechtigten der Gemeinde Vaduz zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Im Gemeindegesetz ist klar festgehalten, welche Beschlüsse des Gemeinderates direkt einer Abstimmung vorzulegen sind. Der Verpflichtungskredit für den Rückbau des Landgasthofes Mühle entspricht nicht diesen Kriterien. Somit steht nur das Referendum gegen den Beschluss des Gemeinderates zur Verfügung, um eine Abstimmung herbeizuführen. Das Referendum ist bekanntlich nicht zustande gekommen und somit ist der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft erwachsen.
„Wir haben in mehreren Gesprächen und E-Mails erläutert, wie die formale Vorgehensweise, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Fristen beim Einbringen eines Referendums sowie bei einem Initiativbegehren konkret aussehen respektive wer die Adressaten sind“, betont Bürgermeister Manfred Bischof. Und er führt weiter aus: „Der Gemeinderat hat sich die Entscheidung betreffend Rückbau des Landgasthauses Mühle alles andere als leicht gemacht. Es wurden mehrere Nutzungsvarianten geprüft, aufwändige Machbarkeitsstudien erstellt, mit den Einwohnerinnen und Einwohnern an einem Tag der offenen Tür diskutiert, eine Arbeitsgruppe eingesetzt und auf Basis aller dieser Ergebnisse vernünftig abgewogen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden können. Selbstverständlich begrüssen wir Vorschläge aus der Bevölkerung, sind aber allen Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, sachlich fundierte Entscheidungen mit Augenmass zu treffen.“