Landgasthof Mühle
Der Gemeinderat Vaduz hat in seiner gestrigen Sitzung das Initiativbegehren betreffend den Erhalt und der Verpachtung des Landgasthofes Mühle als unzulässig zurückgewiesen. Der Rückkommensantrag zum Beschluss des Gemeinderates vom 18. August 2020 zum Rückbau der Liegenschaft Mühle wurde abgelehnt.
Am 20. Oktober hat der Gemeinderat ein nicht zustande kommen eines Referendums gegen den Gemeinderatsbeschluss „Rückbau Landgasthof Mühle und Erstellung Grünanlage“ mangels der erforderlichen Anzahl gültiger Unterschriften festgestellt. Am 11. November 2020 ist ein Schreiben unter dem Titel „Anmeldung eines Initiativbegehrens zum Erhalt und zur Verpachtung des Landgasthofes Mühle in Vaduz“ bei der Gemeinde Vaduz eingereicht worden. Gestützt auf Art. 42 GemG wurde der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Gemeinde Vaduz wolle beschliessen, den Landgasthof Mühle in Vaduz zu erhalten und so wiederherzustellen, dass der Landgasthof an eine/n professionelle/n Gastronomen/Gastronomin zu einer angemessenen Pacht verpachtet werden kann.
Initiative unzulässig
Nach Rechtsansicht des Gemeinderates Vaduz kann gegen einen dem Referendum unterliegenden und in der Folge in Rechtskraft erwachsenen Verwaltungsakt nicht zusätzlich noch ein Initiativbegehren eingebracht werden.
Das Referendum zielte darauf ab, den vom Gemeinderat am 18. August 2020 beschlossenen Rückbau des Landgasthofes Mühle, die Zwischennutzung des Areals als Grünanlage und den hierfür gesprochenen Verpflichtungskredit von CHF 1‘265‘000.00 (inkl. MwSt.) zu verhindern. Als Begründung wurde angeführt, dass der Landgasthof Mühle als traditionelles Gebäude und Gastronomiebetrieb erhalten werden müsse und dass die Nutzung als Grünanlage zu Problemen aufgrund der Beeinträchtigung der öffentlichen Ruhe und Ordnung führe.
Die Initiative wurde in unmittelbarem, zeitlichen Zusammenhang mit dem Nichtzustandekommen des Referendums gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2020 eingebracht und zielt darauf ab, den Landgasthof Mühle zu erhalten und so wiederherzustellen, dass dieser an eine/n professionelle/n Gastronomen/in zu einer angemessenen Pacht verpachtet werden kann. Damit ist die Initiative inhaltlich identisch mit dem nicht zustande gekommenen Referendum.
Begründung des Beschlusses
Der Gemeinderat Vaduz vertritt die Ansicht, dass innerhalb der vorgesehenen Frist kein Referendum zustande gekommen ist und die Referendumsfrist daher ohne ein gültiges Referendum und daher „ungenutzt“ abgelaufen ist.
In Art. 42 Abs. 2 GemG heisst es:
„2) Die Initiative ist ausgeschlossen in Angelegenheiten, in denen die Referendumsfrist nach Art. 41 Abs. 3 ungenutzt abgelaufen ist oder bei denen ein Referendum zustande gekommen ist. Bei Bauordnungen und Zonenplänen sowie anderen Gemeinderatsbeschlüssen generell-abstrakter Natur ist die Initiative frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Beschlussfassung zulässig.“
Der Beschluss des Gemeindesrates vom 18. August 2020 ist aufgrund des Nichtzustandekommens des Referendums in Rechtskraft erwachsen. Die nunmehr eingereichte Initiative „zum Erhalt und zur Verpachtung des Landgasthofes Mühle in Vaduz“ hat denselben Inhalt und zielt auf dasselbe Ergebnis wie das nicht zustande gekommene Referendum ab. Die Initiative ist daher gemäss Art. 42 Abs. 2 GemG nicht zulässig und wurde vom Gemeinderat mit Beschluss als gesetzeswidrig zurückgewiesen.
Rückkommensantrag ebenfalls abgewiesen
Zum Beschluss des Gemeinderates vom 18. August 2020 zum Rückbau der Liegenschaft Mühle haben die Gemeinderätinnen Petra Miescher und Daniela Ospelt einen Rückkommensantrag eingebracht. Gemäss ihrem Begehren sollte die Gemeinde die Liegenschaft nochmals bis 18. Dezember 2020 zur Pacht mit neuen Konditionen ausschreiben. Anschliessend solle die Arbeitsgruppe „Landgasthof Mühle“ die eingelangten Angebote prüfen. Falls kein geeignetes Angebot eingelangt wäre, wäre der Beschluss vom 18. August 2020 (Rückbau und Erstellung Grünanlage) endgültig umgesetzt worden.
Dieser Rückkommensantrag wurde vom Gemeinderat Vaduz in der gestrigen Sitzung abgewiesen.