Kein Hausabfall in öffentlichen Abfalleimern
Es ist nicht erlaubt, Hauskehricht in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Das gilt auch für Abfall, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausabfall zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restabfall umfasst das auch Bioabfall, Altpapier, Altglas, Sperrabfall, Elektronikschrott und Sonderabfall. Wird Hauskehricht in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die unsachgemässe Entsorgung von Hausmüll führt einerseits dazu, dass die Abfalleimer überfüllt sind und nicht mehr für den eigentlichen Zweck genutzt werden können. Andererseits entstehen durch illegale Müllentsorgung höhere Reinigungskosten, die letztendlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Mithilfe ist gefragt
Bitte entsorgen Sie Ihren Hauskehricht an den dafür vorgesehenen Abholtagen. Alle Informationen dazu finden Sie unter abfalltransport.li. Ihre Wertstoffe (Karton, Papier, Glas, PET, Alu etc.) können in der Wertstoffsammelstelle Vaduz-Triesen abgegeben werden. Die Gemeinde Vaduz dankt Ihnen für Ihre Mithilfe. Für ein weiterhin sauberes Vaduz.