Coronahilfe für Unternehmen
Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie längerfristig besonders betroffen sind, können im Sinne einer Härtefall-Regelung zusätzlich finanzielle Unterstützung beantragen.
Alle Informationen dazu erhalten Sie hier!
Wie bereits während der ersten Welle der Pandemie werden die Gemeinden im Rahmen einer Einzelfallprüfung erneut Unterstützungsleistungen an Betriebe gewähren, die aufgrund ihrer speziellen Unternehmenssituation vom Härtefall-Zuschuss des Landes nicht oder nur ungenügend profitieren können.
Die Unterstützung der Gemeinde gilt - wie der Härtefall-Zuschuss des Landes - für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 und wird aus den bereits im Frühjahr gesprochenen Mitteln für das Massnahmenpaket in Höhe von 20 Mio. Franken finanziert.
Antragsformular für Gemeindeunterstützung
Kontakt
Telefon +423 237 78 78