Bewegte Jugend

Aktion "Bewegte Jugend"

Schwerpunkt der Aktion "Bewegte Jugend" ist, das Interesse der Jugendlichen an einer sportlichen Betätigung mit finanziellen Beiträgen zu fördern, die jede und jeder Jugendliche persönlich und individuell beanspruchen kann.
Kostenrückerstattungen erfolgen für:
- Mitgliederbeiträge von Sportvereinen
- Abonnemente zur Benützung von Sporteinrichtungen
- Sportkurse und Jugendlager von Jugendvereinen
Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorweisung des Originalbeleges am Empfangsschalter des Rathauses und nur an Personen mit Wohnsitz in Vaduz. Es gilt eine Altersgrenze von 20 Jahren. Eine Rückvergütung ist nur für Kosten möglich, die im laufenden Jahr angefallen sind. Wenn sich Kosten aus Einzelbeträgen zusammensetzen, kann eine Kostenrückerstattung nicht geltend gemacht werden.
Maximal gelangt pro Person und Jahr ein Betrag von CHF 150.- zur Auszahlung. An die Kosten von Familien-Saisonkarten gewährt die Gemeinde eine Rückvergütung von CHF 150.- pro Kind, maximal CHF 450.-.