Bildungswesen
Verantwortlich für das Bildungswesen in Liechtenstein ist das Land. Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen, auch das private, steht unter staatlicher Aufsicht. Es besteht allgemeine Schulpflicht. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass der obligatorische Unterricht unentgeltlich in öffentlichen Schulen erteilt wird.
Zuständige Amtsstelle bei der Landesverwaltung ist das
Schulamt. Als Schulträger der Primarschulen und Kindergärten haben auch die Gemeinden ihren finanziellen und baulichen Beitrag zu leisten.
Weiterführende Schulen
Nach der fünfstufigen Primarschule treten die Schüler in die
weiterführenden Schulen ein. Die Organisation der weiterführenden Schulen ist Aufgabe des Landes.